Sie sind hier: Tipps zum Straßenverkehr / Neues in der StVo 2020
Freitag, 26. Juli 2024

News betr. Zweirad

Radfahrstreifen (Radfahrer dürfen nicht behindert werden)

Diesen dürfen andere Fahrzuge nur bei einer Begegnung mit einem größeren Fahrzeug kurzfristig benützen. Das Anhalten bzw. Parken darauf ist nicht erlaubt. Wer länger als drei Minuten hält, der parkt.

 

Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn der Verkehr nicht behindert wird.

 

Beim Überholen eines Radfahrers ist ein seitlicher Sicherheitsabstand einzuhalten. Ausserhalb geschlossener Ortschaften  2 m, innerhalb 1,5 m

Überholverbot betr. Zweirad

Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Kraftfäder mit Beiwagen

Fahrradzone (Beginn und Ende)

Andere Fahrzeuge als Radfahrer dürfen die Zone nicht benutzen. 

Radschnellweg (Beginn und Ende)

Beginn und Ende eines Radschnellweges. 

Grünpfeil für Radfahrer

Hier wird der Grünpfeil auf den Radverkehr beschränkt.